Lizenzbestimmungen zum Erwerb des WoltLab Burning Board, Copyright © 2001 - 2009 WoltLab GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen beziehen sich auf alle mit der WoltLab GmbH geschlossenen Kaufverträge für die kostenpflichtigen Versionen des WoltLab Burning Board (Standard Lizenz, Professional Lizenz und die Zusatzlizenz Branding Free), hergestellt durch die WoltLab GmbH, Alexandrinenstr. 2-3, D-10969 Berlin. 1.2 Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen. 1.3 Mit dem Kauf, Download und der Installation des WoltLab Burning Board erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie diese Kopie des WoltLab Burning Board nicht installieren. 1.4 Ihr Recht zur Nutzung des WoltLab Burning Board erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das WoltLab Burning Board auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des WoltLab Burning Board, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des WoltLab Burning Board, zu vernichten. 1.5 Die WoltLab GmbH ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenenen WoltLab Burning Board einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die WoltLab GmbH durch den Vertrieb des WoltLab Burning Board weder Anbieterin eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Diensteanbieterin fremder Informationen gemäß § 11 TDG. 2. Lizenzumfang Das von Ihnen erworbene WoltLab Burning Board ist ausschließlich für den in der Registrierungsmaske beim Kauf der Software eingetragenen Anwender lizenziert und wird ausschließlich diesem auf Dauer überlassen. 2.1 Vervielfältigungen Sie dürfen die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung der Software notwendig ist. 2.1.1 Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation des WoltLab Burning Board, das bedeutet das Installieren der Software auf einem Server unter Verwendung einer Datenbank. 2.1.2 Sie dürfen darüber hinaus eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur jeweils eine einzige Sicherungskopie des WoltLab Burning Board angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist als solche des überlassenen WoltLab Burning Board zu kennzeichnen. 2.1.3 Aus Gründen der Datensicherheit und Sicherstellung der Reaktivierung eines Computersystems nach einem Totalausfall dürfen Sie durch turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme (z.B. durch den Einsatz eines Bandlaufwerks), Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken und zum Zweck der Reaktivierung verwendet werden. 2.1.4 Der Anwender darf zusätzlich eine Kopie des WoltLab Burning Board als Testversion auf einem Server installieren, um Änderungen am Quellcode, Templates oder an der Datenbank überprüfen zu können. Die Testversion darf ausschließlich von Ihnen genutzt und nicht als öffentliches Forum betrieben werden. 2.1.5 Weitere Vervielfältigungen dürfen Sie nicht anfertigen. 2.2 Mehrfachnutzung 2.2.1 Das WoltLab Burning Board darf auf jedem Ihnen zur Verfügung stehenden Server eingesetzt werden. Wechseln Sie den Server, müssen Sie das für Sie lizenzierte WoltLab Burning Board von dem bisher verwendeten Server vollständig löschen. Gleiches gilt für die Verwendung der Tabellen (tables) des WoltLab Burning Board innerhalb der genutzten Datenbank. 2.2.2 Ein mehrfaches zeitgleiches, mindestens aber zweifaches Installieren, Speichern, Betreiben, Verwenden oder Benutzen des WoltLab Burning Board auf einem oder mehreren Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken ist unzulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Installation des WoltLab Burning Board auf einem Server mit zwei Datenbanken verwenden möchten oder wenn Sie innerhalb einer Datenbank zwei Versionen der Tabellen des WoltLab Burning Board verwenden. 2.2.3 Möchten Sie das WoltLab Burning Board auf einem oder mehreren Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken zeitgleich installieren, speichern, betreiben und/oder verwenden, müssen Sie eine entsprechende Anzahl von Softwarekopien von der WoltLab GmbH erwerben. 2.3 Veränderungen 2.3.1 Sie dürfen den Quellcode des WoltLab Burning Board sowie die entsprechende durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur der Software auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anpassen. Die in Satz 1 genannten Veränderungen des WoltLab Burning Board oder Teile hiervon dürfen nur unter der Voraussetzung der Ziffer 2.2 (Mehrfachnutzung) verwendet werden. 2.3.2 Copyrightvermerke, Serienummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale des WoltLab Burning Board, insbesondere die sichtbaren Hinweise "Burning Board (Version), entwickelt von WoltLab GmbH" oder Teile der genannten Copyrighthinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung. 2.3.3 Die gemäß Ziffer 2.3.2 genannten Copyrightvermerke, Seriennummern sowie die sonstigen der Software- und Quellcodeidentifikation dienenden Merkmale des WoltLab Burning Board sind in geänderte oder bearbeitete Versionen des WoltLab Burning Board zu übernehmen. 2.3.4 Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der WoltLab GmbH eine Zusatzlizenz erwerben, durch die Sie berechtigt sind, ausschließlich die sichtbaren Copyrighthinweise zu entfernen. Mit dem Entfernen oder Verändern der sichtbaren Copyrighthinweise räumt Ihnen die WoltLab GmbH keine weiteren Nutzungsrechte als die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten ein. 2.4 Weitergabe 2.4.1 Sie sind berechtigt, die unveränderte, beim Kauf auf Sie lizenzierte Version des WoltLab Burning Board sowie die dazugehörige Dokumentation, auf Dauer an einen neuen Anwender zu verkaufen oder zu verschenken, vorausgesetzt, der neue Anwender erklärt sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden. Sie dürfen das WoltLab Burning Board neuen Anwendern nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der neue Anwender werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. 2.4.2 Ein Vermieten, Verleasen oder Weiterlizenzieren des WoltLab Burning Board zu Erwerbszwecken ist unzulässig. 2.4.3 Sie sind dazu verpflichtet, die vorliegenden Lizenzbestimmungen, die Ihnen beim Kauf des WoltLab Burning Board mitgeliefert wurden (mit der Datei license.txt), aufzubewahren. Vor der Weitergabe des WoltLab Burning Board müssen Sie diese dem neuen Anwender zur Kenntnisnahme vorlegen. Die Lizenzbedingungen können jederzeit auf der Internetseite der WoltLab GmbH unter www.woltlab.de/products/burning_board/license.php eingesehen und heruntergeladen werden. 2.4.4 Sie sollten die WoltLab GmbH bei Erwerb eines weitergegebenen WoltLab Burning Board schriftlich unter Angabe Ihres Namens und vollständiger Anschrift, sowie Name und Anschrift des Verkäufers, umgehend informieren (woltlab@woltlab.de). Dies ermöglicht dem neuen Anwender, bei entsprechender Lizenz, weiterhin das Herunterladen von Updates und die Nutzung des Support der WoltLab GmbH. 2.4.5 Im Falle der Weitergabe müssen Sie dem neuen Anwender die vollständigen Programmkopien bzw. sämtlich vorhandene Sicherheitskopien und Updates übergeben und die nicht übergebenen Kopien und Updates vollständig löschen. Bei vollständiger Weitergabe der unveränderten Version, erlischt Ihr Recht zur Nutzung des WoltLab Burning Board. 2.4.6 Die Weitergabe einer in der Funktion und Quellcode veränderten Version des WoltLab Burning Board ist unzulässig. 3. Mängelansprüche 3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 3.2 Mängel an dem gelieferten WoltLab Burning Board werden von der WoltLab GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von einem Jahr, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von 2 Jahren, beginnend nach Erhalt des WoltLab Burning Board, behoben. Dies geschieht nach Wahl der WoltLab GmbH durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien WoltLab Burning Board (Ersatzlieferung). 3.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Ziffer 4 der vorliegenden Bestimmungen. 3.4 Vom Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der WoltLab GmbH hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B. wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 4. Haftung 4.1 Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen. 4.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die WoltLab GmbH neben einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch für eine fahrlässige Pflichtverletzung unbeschränkt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WoltLab GmbH. 4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz). 4.4 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die WoltLab GmbH unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet die WoltLab GmbH für Erfüllungsgehilfen nur nach Ziffer 4.5 dieser Haftungsklausel. 4.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WoltLab GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. 4.6 Die WoltLab GmbH haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die aufgrund einer Nutzung oder Verwendung einer im Quellcode veränderten oder geänderten Version des WoltLab Burning Board entstanden sind. 4.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 4.8 Die vorstehenden Reglungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WoltLab GmbH. 5. Untersuchungs- und Rügepflichten 5.1 Sie sind dazu verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, wie z.B. eine Fehlfunktion der Installationsroutine, sind bei der WoltLab GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der WoltLab GmbH innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen gerügt werden. 5.2 Ist der Kauf der Software für beide Teile ein Handelsgeschäft, sind Sie dazu verpflichtet, das gelieferte WoltLab Burning Board innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Software sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen der WoltLab GmbH innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 5.3 Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. 5.4 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gilt das gelieferte WoltLab Burning Board in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 6. Rechtswahl und Gerichtsstand 6.1 Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Lizenzbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 6.2 Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieser Lizenzvereinbarung entstehen, Berlin als Gerichtstand vereinbart. 7. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Lizenzvereinbarung sind Sie befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. WoltLab GmbH Alexandrinenstr. 2-3 D-10969 Berlin E-Mail: woltlab@woltlab.de Tel.: 030 6167599-0 (Mo-Fr von 10-18 Uhr) Fax: 030 6167599-1 Internet: woltlab.de, woltlab.info, woltlab.org, woltlab.com Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marcel Werk Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 99901 B